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Kreisstraße: Beschränkung auf 30 km/h wurde abgelehnt

Die vom Gemeinderat Puschendorf beantragte Reduzierung der zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Kreisstraße wurde von der Polizei und dem Staatlichen Bauamt Nürnberg als Vertreter des Landkreises wieder einmal abgelehnt.

Die Kreisstraße FÜ 7 führt auf relativ kurzer Distanz unmittelbar an drei Schulbushaltestellen, dem Altenheim und der Kinderkrippe vorbei. Doch auch dies reichte den Entscheidern auf Landkreisebene als Argument für eine besondere örtliche Gefahrenlage nicht aus, zumindest solange noch nichts passiert ist. Die Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs geht nämlich nach deren Meinung vor, solange nicht „eine gegenüber dem Durchschnitt ähnlicher Strecken deutlich erhöhte Unfallrate bzw. Unfalldichte erkennbar ist, die mit der Überschreitung der Geschwindigkeit zusammenhängt“.

Im gestellten Antrag sah die Gemeinde dies anders und wollte präventiv handeln. Da die Straße aber nicht im Entscheidungsbereich des Gemeinderates liegt muss man weiter mit unerfüllbaren Anregungen und Beschwerden von Eltern und Fußgängern leben. Als Gemeinderat kann man so etwas nur dann nur noch zähneknirschend zur Kenntnis nehmen, so FW-Fraktionssprecher Stephan Buck in einem ersten Kommentar.

Inwieweit eine anstehende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zumindest im Bereich der Kinderkrippe und Eisdiele (Neustädter Straße 31) eine andere Betrachtung rechtfertigt, bleibt zunächst abzuwarten. Es gibt Bestrebungen beim Gesetzgeber erleichterte Voraussetzungen für Beschränkungen vor Schulen, Altenheimen, Kindergärten und Kinderhorten in die StVO aufzunehmen.