Wir sind eine parteifreie Wählergemeinschaft politisch ehrenamtlich tätig zum Wohle unserer Gemeinde und seiner Bürgerinnen und Bürger.
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Aus dem Gemeinderat - Dezember 2016

Energetische Sanierung der Eichwaldhalle

Die Energiekosten der Eichwaldhalle sollen reduziert werden. Die energetische Sanierung war eigentlich für 2016 geplant, jedoch hat sich die Beantragung für den Zuschuss verzögert. Inzwischen ist die Zusage eingetroffen und die Arbeiten sollen 2017 durchgeführt werden. Was allerdings auch noch fehlte, war ein Ingenieurbüro für die Planungen. Konkret geht es um eine automatische Lüftungssteuerung und den Einbau von Wärmetauschern. Durch diese Maßnahme erhofft man sich eine erhebliche Einsparung der Energiekosten zum Betrieb der Eichwaldhalle. Der Zuschuss dazu beträgt ca. 30%. Den Zuschlag bekam die Firma EcoConTec aus Eggolsheim, die bereits das Projekt für den Umbau der Hackschnitzelheizung im Rathaus durchgeführt hat. Das Honorar beläuft sich auf ca. 15.500 Euro, die Umbaukosten betragen 37.000 Euro netto.

Baugebiet Vogelstraße, Teilerschließung und Vergabe der Ingenieurleistung

Das Baugebiet wurde inzwischen von Mischgebiet in Wohngebiet umgewandelt. Für Wasser, Kanal und Parkflächen sind allerdings noch Erschließungsmaßnahmen notwendig. Dazu liegen 2 Angebote vor, die sich im Preis ziemlich deutlich unterscheiden. Bei den Angeboten für den Straßenbau lag das eine Angebot bei 27.000 € und das andere Angebot ist mit ca. 53.000 € fast doppelt so hoch. Die geschätzten Kosten für Wasser und Kanal belaufen sich zwischen 32.000 € und 45.000 €. Den Zuschlag bekam das Ingenieurbüro Christofori & Partner aus Roßtal, die bereits die Planung für die Heubergsanierung durchgeführt haben. Der Aufwand für die Ingenieurleistung beträgt ca. 14.800 €. Die Kosten übernimmt der Grundstückseigentümer.

Energieeinsparung der Straßenbeleuchtung – Umrüstung auf LED-Leuchten
Für 2017 stehen für die gesamte Straßenbeleuchtung regelmäßigen Wartungsarbeiten an. Das bietet eine gute Gelegenheit, die Straßenbeleuchtung auf LED umzurüsten. Damit könnte man die Stromkosten in erheblichen Maße einsparen. Die alten Lampen haben einen Verbrauch zwischen 60 und 90 Watt, die modernen LED dagegen nur 22 Watt. Damit würden sich die Kosten der Umrüstung in ca. 4 Jahren amortisieren.

Für eine kurze Diskussion sorgte das Thema um die Lichtfarbe, bei der sich einige für ein gedämpftes warmweißes Licht ausgesprochen haben im Gegensatz zu der am Heuberg verwendeten Lichtfarbe „helles neutralweiß“. Die Mehrheit bevorzugte allerdings aus Gründen der Verkehrssicherheit das hell-weiße Licht,da es für mehr Kontrast sorgt.

Mein Kommentar:
Die Umstellung auf LED bringt auf jeden Fall eine deutliche Reduzierung der Stromkosten. Etwas seltsam war aber dieser Vorschlag: „Wenn wir schon weniger Stromkosten haben, dann könnten wir doch die Lampen die ganze Nacht brennen lassen.“

Sinngemäß: weil wir weniger Kosten haben, brauchen wir auf den Energieverbrauch nicht länger achten.

Irgendwie haben manche denn Sinn nicht begriffen warum Energiekosten grundsätzlich reduziert werden sollen. Fakt ist, dass der pro Kopf-Energieverbrauch heutzutage sehr hoch ist. Auch wenn wir durch moderne Geräte weniger Strom verbrauchen so ist davon auszugehen, dass die Stromkosten in den nächsten Jahren schon alleine wegen der EEG-Umlage (erneuerbare Energien) kräftig steigen.

In Deutschland will man auf Atomkraftwerke in Zukunft ganz verzichten und auch Kohlekraftwerke sollen sukzessiv vom Netz genommen werden. Die Solar- und Windenergie alleine kann uns nach dem heutigen Stand der Technik den Bedarf aber nicht decken. Wir tun also gut daran, auf unseren Energieverbrauch zu achten und ihn möglichst niedrig zu halten. Ansonsten dürfen wir uns nicht beschweren, wenn unser Strom weiterhin von Atomkraftwerken geliefert wird. Mit dem einzigen Unterschied, dass diese nicht mehr in Deutschland, sondern im direkt angrenzenden Ausland stehen.
Manfred Schroll

Forward-Darlehen zur Kreditablösung 2017 – 2019

Ein Forward-Darlehen ist im Grund ein Annuitätendarlehen, das erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit (bis zu 60 Monate) nach Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Damit kann man sich gegen einen Zinsaufschlag das aktuelle Zinsniveau bis zum Ende der Forward-Periode sichern. Das macht vor allem Sinn, wenn zu erwarten ist, dass die Zinsen steigen.

Zwischen 2017 und 2019 laufen 3 Darlehensverträge aus, deren Restschuld insgesamt ca. 95.000 € beträgt. Die „RV-meine Bank eG“ hat der Gemeinde ein Darlehensangebot für diesen Betrag zum effektiven Zinssatz von 1,40 % gemacht. Da dieser Zins erheblich günstiger ist, als die Zinsen der bestehenden Darlehen, kann nach Meinung der Verwaltung eine wesentlich höhere Tilgung durch weniger Zinslast geleistet werden.

Nach ausgiebiger Diskussion folgte die Mehrheit des Rates aber der Argumentation von FW-Gemeinderat und Bankfachwirt Alexander Dörr. Diese sah keine Vorteile darin, sich schon jetzt festzulegen. Man rechnet zum einen nicht damit, dass bis zur tatsächlichen Fälligkeit in ein paar Monaten ein erheblicher Zinsanstieg zu erwarten ist. Zum anderen gab man sich das Ziel die schon länger laufenden Darlehen nach Möglichkeit aus dem laufenden Haushalt zurück zu bezahlen und gar nicht weiter zu verlängern und somit die Pro-Kopf Verschuldung in der Gemeinde zu verringern.

Standortberatung für den Neubau eines Kindergartens

Der bestehende Kindergarten platzt aus allen Nähten und hat so gut wie keine Kapazitäten mehr frei. Da Puschendorf wächst und in Zukunft auch mit mehr junge Familien zu rechnen ist, soll ein weiterer Kindergarten gebaut werden. Die Möglichkeiten für den Standort waren bisher sehr begrenzt.. Der Bürgermeister berichtet in der Sitzung von den geprüften Alternativen. In Diskussion war unter anderem auch eine Aufstockung der Kinderkrippe, jedoch ist auch hier ist nicht sonderlich viel Platz vorhanden. Inzwischen hat sich neue Situation ergeben. Die Eigentümer eines gegenüberliegenden Grundstücks zur Kinderkrippe, in der Neustädter Straße sind zu einem Verkauf bereit. Wenn die Verkaufsgespräche dazu positiv verlaufen, dann würde man diesen Standort favorisieren.
Bei den Vorplanungen hat sich gezeigt, dass ein Kindergarten in Zusammenarbeit mit der HVD-Krippe (“Rapplkiste“) am sinnvollsten ist. Das würde zum einen Personalressourcen bündeln und ferner legt auch die Aufsichtsbehörde im Landratsamt Wert auf Vielfältigkeit der Träger

Antrag auf Änderung des Bebauungsplans für Heimweg 10

Auf dem Grundstück Heimweg 10 sind 2 Wohnhäuser mit 5 und 7 Wohnungen geplant, die gezielt seniorengerecht gebaut werden sollen. Je nach Bedarf will man auch Pflegehilfen bis zur höchsten Pflegstufe anbieten. Bisher sieht der Bebauungsplan nur 2 Gebäude mit max. 2 Wohneinheiten vor. Damit das Vorhaben realisiert werden kann, ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans notwendig. Bürgermeister Kistner erklärte, dass in diesem Fall auch die Interessen der Gemeinde Puschendorf mit dem Investor/Eigentümer vertraglich geregelt werden müssen. So muss eine Straßenverbindung vom Heimweg zum Quellenweg auf Kosten des Investors errichtet werden. Ferner soll auch die im Quellenweg bestehende Wasserleitung in Richtung Osten verlängert werden, wobei die Kosten dafür die Gemeinde anteilig tragen würde. Der Erschließungsweg für das östliche Grundstück soll als öffentlicher Fußweg zur Verfügung stehen.
Die Änderung des Bebauungsplans ist durchaus im Interesse der Gemeinde, wenn die Bedingungen vom Bauträger per Vertrag erfüllt werden.

Aufzugsanlage im Rathaus – Vergabe der Tragwerksplanung an Ingenieurbüro.

Damit die Planungen der Aufzugsanlage fortgeführt werden können, ist die Beauftragung eines Statikers erforderlich. Den Zuschlag für diese Planung hat das Büro IWT Horst Walter, Gartenstr. 10 in Puschendorf, bekommen. Das Büro hat bereits bei der Planung der Kinderkrippe mitgewirkt.

Nightliner im Landkreis – Puschendorf jetzt ebenfalls dabei.

Seit dem 11.12.2016 hält der Nightliner auch in Puschendorf.
Die Abfahrt am Fürther Rathaus ist um 1:29 Uhr, 2:29 Uhr, 3:29 Uhr und 4:29 Uhr. Die Fahrzeit beträgt knapp 30 Minuten und die jeweilige Ankunft in Puschendorf ist somit 1:55,....4:55 Uhr. Die Kosten von 2118 pro Jahr trägt die Gemeinde.

Ehrung für Konrad Weghorn für 40 Jahre Mitgliedschaft der Feldgeschworenen (Siebener).

Bürgermeister Kistner bedankte sich für das Ehrenamt das Konrad Weghorn seit 1976 ausübt und überreichte ihn im Namen der Gemeinde auch ein kleines Geschenk. Im Landkreis Fürth sind insgesamt 9 Feldgeschworene geehrt worden, davon 3 für 40 Jahre und eine Person für 50 Jahre Zugehörigkeit.

Manfred Schroll

Aus dem Gemeinderat - November 2016

Ehrung von Werner Semeniuk

Die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um Gesundheit und Pflege wird jedes Jahr vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege verliehen. Geehrt werden Personen, die sich im Gesundheit- und / oder Pflegebereich langjährig ehrenamtlich engagiert haben.

Herr Semeniuks Einsatz gilt seit 16 Jahren Kehlkopfoperierten und ihren Angehörigen. 1998 erkrankte er an Kehlkopfkrebs. Eine Totalentfernung des Kehlkopfes wurde 2003 nötig. Noch im selben Jahr hat er seine Arbeit als Patientenbetreuer im Nürnberger Klinikum aufgenommen und betreut seitdem mit überaus großem Engagement Menschen, die an Kehlkopfkrebs leiden, im Nürnberger Raum. Er hilft den Betroffenen nach der Diagnose über die ersten Schwierigkeiten hinweg. Auch den Familienangehörigen steht er stets mit Rat und Tat zur Seite. Für die Erkrankten und die HNO-Klinik des Klinikums Nürnberg ist seine Tätigkeit ein unverzichtbarer Baustein in der Operationsvorbereitung und Betreuung geworden. Seinem unermüdlichen Einsatz ist es zu verdanken, dass viele Menschen, die an Kehlkopfkrebs erkrankt sind, ihren Lebensmut wiedererlangen konnten. Er vertritt die Kehlkopfoperierten auf Landes-, Bundes- und Europaebene. Seit 2003 ist er Sektionsleiter der „Sektion Nürnberg der Kehlkopfoperierten“. Seit 2008 ist er außerdem Vizepräsident des „Landesverbandes Bayern der Kehlkopfoperierten“.

 

Ehrenzeichen für langjährige Dienst durch das Bay. Rote Kreuz.

Der Bayerische Innenminister hat an Mitgliedern von Hilfsorganisationen das Ehrenzeichen durch das Bay. Rote Kreuz verliehen. Von der BRK-Bereitschaft in Puschendorf/Veitsbronn wurden Hans Sämann für 25 Jahre aktive Dienstzeit und für 40 Jahre Dienstzeit wurden Karl-Heinz Auerochs, Jürgen Auerochs, Rainer Bayer, Wilhelm Hofmann, Werner Kuch geehrt. Dieses ehrenamtliche Engagement wird dringend gebraucht, denn ohne diese Personen könnten viele Hilfsleistungen – auch in Puschendorf - nicht verwirklicht werden. Herr Baier hat sich auch bei der Gemeinde Puschendorf für die gute Kooperation und Unterstützung des BRK bedankt.

Als Dankeschön überreichte Bürgermeister Kistner an die einzelnen Geehrten einen Geschenkkorb mit Inhalt von der Metzgerei Kallert.

Bebauungsplan Dorfeiche – erneute Anhörung und Auslegung.

BauplanDorfeicheAuf der westlichen Seite des Baugebietes Dorfeiche muss zum Gewerbebetrieb Auerochs nach Vorgaben von den Behörden Landratsamt Fürth, IHK und Handwerkskammer eine 4 Meter hohe Lärmschutzwand errichtet werden. Deshalb wurde die ursprüngliche Planung wegen dieser Maßnahme korrigiert. Die Lärmschutzwand soll an der Grenze der Fa. Auerochs von Norden etwa zur Mitte des Grundstücks verlaufen. Auf dem südlichen Teil soll der Lärm durch eine geschlossene Garagenanlage mit Satteldach durch eine Firsthöhe von 4 Meter abgeschirmt werden.

Dieser korrigierte Stand soll nochmals ausgelegt und dem Träger Öffentlicher Belange vorgelegt werden.

Anmerkung:

Die Firma Auerochs hat inzwischen signalisiert, dass sie zur Aussiedlung bereit ist, wenn sie eine passende Fläche um Puschendorf findet. Falls sich das Vorhaben realisieren lassen würde, dann könnte man auf diese Lärmschutzmaßnahmen verzichten. Eine 4 Meter hohe Betonmauer mit über 100 Meter Länge ist im Dorf sicherlich keine Attraktion. Hier ist auch die Gemeinde Puschendorf gefordert, die Firma weiterhin am Ort zu halten und Verhandlungen um ein passendes Grundstück zu unterstützen.

Buslinie 242 – tägliche Sonderfahrt nach Puschendorf

Die Buslinie 242 fährt von Herzogenaurach nach Zweifelsheim/Poppenhof. Seit 2013 geht die Busfahrt um 13 Uhr auch nach Puschendorf, damit die Schüler gegenüber der regulären Buslinie um ca. 30 Minuten früher zuhause sein können. Diese Sonderfahrt kann allerdings nur aufrechterhalten werden, wenn sich die Eltern der Schüler mit etwa 50% an den Kosten beteiligen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Linie 242 auch für 2017 zu beantragen.

Kommunales Kindergeld

Hier handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern in Höhe von 1.000 Euro zur Kinderbetreuung. Das Geld wird an die Eltern allerdings nicht ausbezahlt, sondern es fließt direkt an die Betreuungseinrichtung (Kindergarten, Kinderkrippe), bis die 1.000 Euro aufgebraucht sind. Dabei ist es unabhängig davon, ob diese Kinderbetreuung in Puschendorf oder auswärts in Anspruch genommen wird. Die Gemeinde hat dafür seit 2008 einen Betrag in Höhe von 143.000 Euro ausgegeben und diese Maßnahme soll bis 2020 verlängert werden.

Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung: Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit.

Dass Grabsteine, die nachweislich aus Kinderarbeit stammen und in Deutschland aufgestellt werden ist dem Gesetzgeber und vielen Kommunen schon länger bekannt. Aus diesem Grund haben das verschiedene Gemeinden auch verboten – bisher aber ohne rechtliche Grundlage. Die wurde jetzt vom Gesetzgeber durch Artikel 9a des Bestattungsgesetzes erlassen, damit dafür ein Verbot rechtsgültig ist. In der Friedhofs-Satzung der Gemeinde wird dieser Artikel aufgenommen und der jeweilige Hersteller der Grabsteine muss bescheinigen, dass diese nicht aus Kinderarbeit stammen.

Gemeinde Veitsbronn – Neues Baugebiet „Heide II“

Die Gemeinde Veitsbronn plant ein neues Baugebiet westlich des bisherigen Gebietes „Heide I“, das von Puschendorf kommend, links nach dem Ortseingang ist. An der Stelle, wo sich die Scheune vor dem Ortseingang befindet soll ein neues Baugebiet mit 49 Wohneinheiten entstehen. Dazu wird das Ortschild um 50 Meter Richtung Puschendorf vorverlegt um die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich, wenn die Geschwindigkeit auf 50 Km/h reduziert wird, wobei eine Grenzwertüberschreitung von 3,3 dbA angeblich tolerierbar wäre. Damit ist der Gemeinderat allerdings nicht einverstanden, weil man befürchtet, dass der fehlende Lärmschutz durch weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen erreicht werden könnte. Unverständlich ist auch, warum man in Puschendorf einen Lärmschutz am Ortsausgang Richtung Pirkach in Form eines Erdwalls errichten musste und in Veitsbronn das seltsamerweise nicht notwendig ist. Deswegen wurde vom Gemeinderat gefordert, in dem neuen Veitsbronner Baugebiet für adäquate Maßnahmen zum Lärmschutz zu sorgen.

Ehemaliges Gasthaus „Roter Ochse“ – Tektur zur Umbauplanung.

In dem Gebäude, das sich derzeit in der Umbauphase befindet, waren im Dachgeschoß ursprünglich Büroräume vorgesehen. Allerdings hat der Eigentümer in der Zwischenzeit etliche Anfragen nach Wohnungen erhalten und will im Zuge des Umbaus das Dachgeschoß als Wohnung ausbauen. Die Dachfläche wird dabei nicht verändert und behält seine Form und die erforderlichen Stellplätze dazu sind ebenfalls vorhanden. Lediglich Richtung Süden wird eine Dach-Loggia errichtet. Der Gemeinderat hat sein Einvernehmen dazu erteilt.

Manfred Schroll

Aus dem Gemeinderat - Oktober 2016

Bürgerfragestunde zum Thema Straßenausbau-Beitrag Heuberg


Bürgermeister Kistner hat die Anwohner vom Heuberg zu einer Fragestunde zum Thema Straßenausbaubeitrag eingeladen. Man hatte die Möglichkeit, die Fragen direkt an Rechtsanwalt Dr. Halter zu stellen. Sein Schwerpunktgebiet ist seit über 28 Jahren die Abrechnungen von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen für Gemeinden. Da die Art der Kostenverteilung auf die Anlieger sehr kompliziert ist und rechtlich auch gefestigt sein muss, wurde Dr. Halter aus Nürnberg von der Gemeinde als Berater beauftragt, die Rechtssicherheit bei der Umlegung der Kosten zu gewährleisten.

Bürgermeister Kistner hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in dieser Runde keine persönlichen Situationen, noch Widersprüche von Anliegern behandelt werden, sondern es kann nur auf allgemeine Fragen zur Kostenabrechnung eingegangen werden.

Die Situation der Kostenabrechnung bei den Anliegern ist etwa folgendermaßen:

  • Anwohner, deren Grundstück direkt am Heuberg angrenzt, werden zur Kostenbeteiligung herangezogen.
  • Anwohner, die ein Eckgrundstück haben und an eine weitere Straße angrenzen, werden nur zu 2/3 an den Kosten beteiligt.
  • Anwohner, deren Anwesen in Stichstraßen liegt und sogenannte Hinterlieger sind, können gemäß der Rechtslage nicht an den Kosten beteiligt werden, wobei hier besondere Sachverhalte zu beachten sind.

Dr. Halter hat die aktuelle Rechtslage ausführlich erklärt, denn für die Betroffenen ist die Rechtsprechung nicht immer logisch und verständlich. Weil diese aber aufgrund von Gerichtsurteilen gefestigt ist, werden nach seiner Einschätzung eventuelle Klagen dagegen auch keine Aussicht auf Erfolg haben. Es werden auch keine regionalen Unterschiede gemacht, sondern die Gesetze sind in ganz Bayern einheitlich.

Der Kommentar:

Ich halte es für Richtig und Notwendig, dass sich die Gemeinde in komplizierten Angelegenheiten von einem Fachanwalt beraten lässt, denn damit besteht ein großes Maß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Zwar mag die Rechtsprechung in für Nicht-Juristen unlogisch sein, aber wenn diese klar gefestigt ist, muss diese akzeptieren. Ob dies Lösung gerecht ist, darüber gehen die Meinungen auseinander, denn die Gerichtsbeschlüsse weichen oft von unserer Philosophie ab.

Für mich ist das Straßenausbaugesetzt ein Relikt aus dem letzten Jahrhundert, das dringend überdacht werden sollte. Es stammt vermutlich den 50er oder 60er Jahren, wo Autos und geteerte Straßen eher die Ausnahme waren. Wer damals den Luxus bekam, an einer befestigten (geteerten) Straße zu wohnen, der wurde zur Kasse gebeten. Heutzutage gehören befestigte Straßen zur Grundstruktur von Ortschaften und Staat. Mit der alternativen Möglichkeit, die seit April 2016 gegeben ist, den innerörtlichen Straßenausbau durch sogenannte wiederkehrende Beiträge zu finanzieren, wäre die Kostenverteilung für alle gerechter.

Manfred Schroll

Umsatzsteuerbehandlung der Gemeinden

Die Besteuerung der öffentlichen Hand wurde im Bereich der Umsatzsteuer neu geregelt. Ab 2017 sind laut Europäischer Richtlinie alle privatrechtlichen Tätigkeiten einer Gemeinde umsatzsteuerpflichtig, wobei die Tätigkeiten im öffentlich-rechtlichen Gebiet steuerfrei bleiben. Leider fehlen der neuen Verordnung die Ausführungen und Erläuterungen und die jeweiligen Auswirkungen sind auch nicht bekannt. Darum schlagen Steuerberater und der Bay. Gemeindetag vor, dass die Kommunen den 4-jährigen Übergangszeitraum nutzen sollen. Während dieser Übergangsfrist bleibt alles wie bisher. Der Gemeinderat hat dementsprechend auch beschlossen von dem Optionsrecht zur Wahrnehmung der Übergangsregelung Gebrauch zu machen, bis das Gesetzt 2021 endgültig in Kraft tritt.

Pflege- und Schutzmaßnahmen am Fahrbahnteiler Meisenweg

Der Fahrbahnteiler am Meisenweg ist mit Bäumen und Büschen in den letzten Jahrzehnten zugewachsen. Aus einer ehemaligen Buschhecke wachsen inzwischen hohe Bäume, die man zusammen mit einem Fachmann begutachtet hat. Mit diesem zusammen wurde eine Auswahl getroffen, was entfernt oder zurückgenschnitten werden soll. Ursprünglich waren 19 Bäume und Büsche vorhanden, inzwischen sind es 37. Davon soll ein Teil entfernt werden damit durch mehr Lichteinfall die Büsche wieder besser austreiben. Ferner hat man gegenüber den Anwohnern als Gemeinde bestimmte Pflichten zu beachten. So darf zum Beispiel kein Überwuchs vorhanden sein und auch das Wurzelwerk darf nicht so auswachsen, dass die Fahrbahn dadurch beschädigt wird.

Der Grünstreifen soll in jedem Fall erhalten bleiben und es sollen dort auch weiterhin Büsche und Bäume wachsen – nur eben etwas weniger und dafür kräftiger. Bürgermeister Kistner hat den Vorwurf entschieden zurückgewiesen, dass Puschendorf zu wenig Grün hat, da alleine im Bereich des Erdwalls West III entlang der Kreisstraße noch ca. 450 Bodendecker, 200 Büsche und 18 Bäume gepflanzt werden sollen.

Hermann Höfler hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme zum Rückschnitt notwendig ist um wieder eine dichte Hecke zu bekommen. Außerdem wachsen die Baumkronen besser, wenn die Bäume nicht so dicht aufeinander stehen.
Der Auftrag wurde an den Bau- und Umweltausschuss zur Begutachtung weitergegeben.

Vergabe der Baggerarbeiten an der Wolfgangsquelle

Zusammen mit dem Landesbund für Vogelschutz soll der gesamte Bereich der Quelle überarbeitet und der ursprüngliche natürliche Zustand wiederhergestellt werden. Der künstlich angelegte Teich, der inzwischen voller Schlamm ist soll verschwinden und die Betonteile im Flussbett ebenfalls entfernt werden. Dieser biologische Teil wird dabei zu 100 % gefördert.
In einem weiteren Schritt soll dann auch die Nutzbarkeit durch Hinweistafeln, Gehwege, Ruhebänke, etc. ausgebaut und verbessert werden.
Da aber die jeweiligen Angebote nicht vollständig vorliegen, wird Bgm. Kistner ermächtigt, die Arbeiten an die jeweilige Firma zu vergeben, die das günstigste Angebot abgibt.

Bepflanzung des Erdwalls in Gebiet West III (gegenüber Friedhof)

Von der Verwaltung wurde ein Pflanzkonzept mit Kosten eingeholt, wobei der Bau- und Umweltausschuss dies begutachtet und als zu dicht empfunden hat. Außerdem sollen auch keine Weiden angepflanzt werden, da diese zu sehr auswuchern. Am Fuße des Erdwalls sollen etwa 18 Ebereschen gesetzt werden, um so eine Alleewirkung zu erzielen. Die Firma Popp hat dazu ein erneutes Angebot gemacht und wird die Bepflanzung mit Unterstützung der Gemeindearbeiter auch übernehmen.

Bepflanzung der Grünfläche entlang der Neutstädter Str. zwischen Lerchenweg und Finkenweg.

Ursprünglich standen dort Japanische Zierkirschen, die aber im Zuge der Kanalsanierung entfernt werden mussten. Jetzt soll der Streifen wieder angepflanzt werden, allerdings nicht mit hohen, tiefwurzelnden Bäumen, sondern mit ca. 60 Büschen und Sträuchern. Da man sich über die Art der Büsche bzw. Sträucher nicht ganz einig war wurde das Thema an den Bau- und Umweltausschuss weiterdelegiert.

Betriebserweiterung der Fa. Zettner

Die Firma Zettner erweitert ihren Betrieb und hat dazu eine zusätzliche Fläche im Osten übernommen, zusätzlich die Stallungen des Anwesens Wick. Da Bauamt im Landratsamt hat den Bauplänen inzwischen zugestimmt und die gesamte Planung ist mit dem Bauamt bereits abgestimmt.

Die Erweiterung des Betriebs sorgt in Puschendorf für eine langfristige Standortsicherung und den Erhalt von über 50 Arbeitsplätzen.

Manfred Schroll

Aus dem Gemeinderat - September 2016

Konzessionsvertrag mit dem Energieversorger N-ERGIE

Ein Konzessionsvertrag ist ein Vertragsverhältnis zwischen einem Versorgungsunternehmen und einer sogenannten Gebietskörperschaft, in diesem Fall zwischen dem Stromversorger N-ERGIE und der Gemeinde Puschendorf.

Der Vertrag regelt, dass der Energieversorger die öffentlichen Wege für die Verlegung der Stromleitungen verwenden darf. Dabei ist die Gemeinde nicht verpflichtet, für diese Wege eine bestimmte Beschaffenheit oder Eigenschaft vorzuhalten. Ferner hat das den Vorteil, wenn bei kommunalen Maßnahmen die Energieleitungen umverlegt werden müssen, die Gemeinde nur mit 20% der Kosten daran beteiligt wird. Der Energieversorger bekommt also eine Art Leitungsrecht für öffentliche Wege. Als Gegenleistung für diese Überlassung bekommt die Gemeinde einen finanziellen Ausgleich für den eigen genutzten Strom, der letztes Jahr etwa 50.000 Euro betragen hat.

Der letzte Vertrag dazu wurde 2008 geschlossen und gilt bis September 2019. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 10 Jahre, wenn 3 Jahre vor Ablauf keine Kündigung erfolgt.

Die N-ERGIE ist an einer Fortführung des Vertrages durchaus interessiert und hat der Gemeinde ein Entgegenkommen signalisiert, dass sie den Vertrag zu den neuen Bedingungen weiterführen will, die der Bayerische Gemeindetag für die bayerischen Kommunen aushandelt.

Bündelausschreibung der Stromlieferung 2018 bis 2020 und Beauftragung der Firma KUBUS

Dieser Vertrag regelt, wer den Strom an die Gemeinde Puschendorf liefert. Wer also das Leitungsrecht der Stromleitungen hat, ist nicht automatisch auch Stromlieferant. Der Netzbetreiber (in diesem Fall also die N-ERGIE) bekommt vom Stromlieferanten ein sogenanntes Netznutzungsentgelt.

Der aktuelle Vertrag läuft noch bis 2017 und ab 2018 ist ein Neuvertrag erforderlich, der eine Laufzeit von 3 Jahren hat. Dazu hat die Firma KUBUS (Kommunal Beratung und Service GmbH) über den Bayerischen Gemeindetag einen Mustervertrag entworfen, um für die bay. Kommunen eine gemeinsame Stromausschreibung durchzuführen. Da die Gemeinde bei der letzten Ausschreibung die Firma KUBUS ebenfalls beansprucht hat, bietet es sich auch für die aktuelle Ausschreibung an. Alternativ müsste die Gemeinde die Ausschreibung für Strom selbst durchführen, was kompliziert und zeitaufwendig ist und man sich in der Vergleichbarkeit der Angebote sehr gut auskennen muss.

Der Stromverbrauch der Gemeinde liegt bei ungefähr 250.000 KWh / Jahr. Die Stromart ist 100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote. Die Gebühr der Firma KUBUS beträgt ca. 1.200 Euro brutto.

Der Bürgermeister wird beauftragt mit der Firma KUBUS den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für Strom abzuschließen.

Die Gemeinde Puschendorf überträgt die Aufgabe der Ausschreibung für Strom und den dazugehörenden Entscheidungen auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle, der damit auch den Stromlieferanten für die Kommunen bestimmt.

Sanierung des Treppenübergangs am Bahnhof

Während der Sommerferien wurde dabei der Steg über die Gleise und das Podest auf der Nordseite saniert. Dabei wurde eine speziell besandete Bitumenschicht aufgetragen. Die Kosten dafür betragen ca. 2.500 Euro. Wenn sich die Sanierung bewährt, dann soll diese Art von Sanierung auch für die anderen Treppen angewandt werden.

Sicherheit für die Beträge aus der Sanierung Heuberg

Die Gemeinde will sie sich rechtlich absichern, um die Forderungen den Anliegern gegenüber auch geltend machen zu können.

Forderungen von Banken und öffentlichen Einrichtungen haben innerhalb den ersten 4 Jahren einen hohen Rang. Damit wäre für die Gemeinde eine Absicherung relativ gut gesichert. Bei Forderungen die nach dem 4. Jahr noch offen sind, wird eine eingetragene Grundschuld verlangt. Diese kostet je nach Höhe der Forderung, dem Schuldner ca. 100 – 200 Euro. In anderen Kommunen wird diese Art von Absicherung ebenfalls angewendet.

Manfred Schroll

 

Kreisstraße: Beschränkung auf 30 km/h wurde abgelehnt

Die vom Gemeinderat Puschendorf beantragte Reduzierung der zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Kreisstraße wurde von der Polizei und dem Staatlichen Bauamt Nürnberg als Vertreter des Landkreises wieder einmal abgelehnt.

Die Kreisstraße FÜ 7 führt auf relativ kurzer Distanz unmittelbar an drei Schulbushaltestellen, dem Altenheim und der Kinderkrippe vorbei. Doch auch dies reichte den Entscheidern auf Landkreisebene als Argument für eine besondere örtliche Gefahrenlage nicht aus, zumindest solange noch nichts passiert ist. Die Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs geht nämlich nach deren Meinung vor, solange nicht „eine gegenüber dem Durchschnitt ähnlicher Strecken deutlich erhöhte Unfallrate bzw. Unfalldichte erkennbar ist, die mit der Überschreitung der Geschwindigkeit zusammenhängt“.

Im gestellten Antrag sah die Gemeinde dies anders und wollte präventiv handeln. Da die Straße aber nicht im Entscheidungsbereich des Gemeinderates liegt muss man weiter mit unerfüllbaren Anregungen und Beschwerden von Eltern und Fußgängern leben. Als Gemeinderat kann man so etwas nur dann nur noch zähneknirschend zur Kenntnis nehmen, so FW-Fraktionssprecher Stephan Buck in einem ersten Kommentar.

Inwieweit eine anstehende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zumindest im Bereich der Kinderkrippe und Eisdiele (Neustädter Straße 31) eine andere Betrachtung rechtfertigt, bleibt zunächst abzuwarten. Es gibt Bestrebungen beim Gesetzgeber erleichterte Voraussetzungen für Beschränkungen vor Schulen, Altenheimen, Kindergärten und Kinderhorten in die StVO aufzunehmen.

Barrierefreies Rathaus

Der Freistaat Bayern hat sich im Rahmen einer Initiative das Ziel gesetzt Behörden bis 2023 barrierefrei zu gestalten. Behinderte und ältere Menschen sollen ohne Hindernisse in Rathäuser und Ämter gelangen können. Diese Anforderung wurde auch an die Kommunen gestellt, freilich wie so oft ohne überall ausreichende finanzielle Mittel des Freistaats zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund der Lage einiger wichtiger Ämter im ersten Stock unseres Rathauses ist die Anforderung der Initiative nur mit einem Aufzug zu erfüllen. Ein Projekt, dass deshalb schon länger in den Köpfen von Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung steckte, aber aufgrund der hohen Kosten von rund 250.000 € nicht zu verwirklichen war.

Durch einige glückliche Umstände ergab sich nun aber, dass Puschendorf in den Genuss eines kommunalen Investitionsprogramms kommen kann. Das Programm fördert solche Maßnahmen mit bis zu 80%. Weil das Thema schon vorgedacht war und mit dem Architektenbüro Wirsching und Madinger eine schnelle Planung erfolgte, konnte von Puschendorf Kommunen ein rechtzeitiger Antrag gestellt werden. Die anderen Gemeinden des Landkreises gingen überwiegend leer aus. Die Folge: Puschendorf erhält fast 200.000 € für den Anbau eines Personenaufzugs.

Trotz dieses positiver Ausgangslage gibt es durchaus kritische Stimmen, die die Notwendigkeit einer solchen Ausgabe anzweifeln und erhebliche Folgekosten befürchten. Dies nahm der Gemeinderat auch durchaus ernst. Da die Kalkulation der laufenden Kosten überschaubar blieb, überwog doch die Meinung, hier einen großen Nutzen für die zunehmende Zahl an Bürgerinnen und Bürgern mit Handicap schaffen zu können. Zudem war klar, dass dies eine einmalige Gelegenheit ist.

Der Anbau wird an der Rückseite des Rathauses (Gängla) erfolgen, da nur dort alle unterschiedlichen Ebenen der Gebäudeteile erreicht werden können. Eine rollstuhlgerechte Toilette wird im Untergeschoß entstehen, Außerdem einige Parkplätze im Bereich des Zugangs zum Lift. Der Projektstart ist für Anfang 2017 vorgesehen.

AufzugRathausComposing

Positiver Nebeneffekt: Auch die Zahnarztpraxis kann dann barrierefrei erreicht werden. (Skizzen: Wirsching und Madinger, Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Gemeinde Puschendorf)

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